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Steuerliche Entlastung

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In diesem Bereich sind die steuerlichen Themen aufgeführt, die für Alleinerziehende relevant sein können.

Alleinerziehende können für sich die (Lohn-) Steuerklasse 2 beantragen, sofern sie mindestens ein minderjähriges Kind betreuen, dass im gleichen Haushalt lebt. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beim Finanzamt beantragt werden, erfolgt also nicht automatisch.

In Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt, was zu deutlich weniger Steuern führt.

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind Vergünstigungen des Staates, die aber nur alternativ gewährt werden. Das Finanzamt prüft bei der Steuerveranlagung automatisch, was für die Eltern günstiger ist.

Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Eltern von Kindern mit Behinderung können von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Dies gilt natürlich erst recht für Alleinerziehende.

Sofern Du als Alleinerziehende(r) Wohngeld beziehst, muss dieser Zuschuss NICHT bei der Steuererklärung angegeben werden.

Über die nachfolgenden Menüpunkte findest Du zu den einzelnen Themenbereichen Detailinformationen.