Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
(= Freibetrag für Alleinerziehende oder Steuerentlastungsbetrag oder auch Entlastungsbetrag bei Pflege und Erziehung genannt)
Auf dieser Webseite sind externe Links mit gekennzeichnet. Datenschutzhinweis
Gesetz:
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - dejure.org
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - juraforum.de
- 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - gesetze-im-internet.de
Information:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - steuern.de
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag - hermoney.de
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - finanztip.de
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag – de.wikipedia.org
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - brutto-netto.de
2 Möglichkeiten für diese steuerliche Vergünstigung:
Zum einen: durch einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse 2 beim zuständigen Finanzamt
Informationen: Siehe Was ist die (Lohn-) Steuerklasse 2?
Zum anderen: über die Lohnsteuer- / Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres
Informationen/Antrag:
Klick mich! Das Leben ist ein Bumerang: man bekommt zurück, was man gibt. (D. Carnegie)