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Was ist die (Lohn-) Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende

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Alleinerziehende können für sich die (Lohn-) Steuerklasse 2 beantragen, sofern sie mindestens ein minderjähriges Kind betreuen, dass im gleichen Haushalt lebt. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beim Finanzamt beantragt werden, erfolgt also nicht automatisch.

Abhängig von den individuellen Verhältnissen können folgende Freibeträge in Steuerklasse 2 geltend gemacht werden:

  • Grundfreibetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Sonderausgabenpauschbetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Vorsorgepauschale
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Gesetzliche Grundlagen und Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.