Was ist die (Lohn-) Steuerklasse 2?
Die Steuerklasse 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende
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Alleinerziehende können für sich die (Lohn-) Steuerklasse 2 beantragen, sofern sie mindestens ein minderjähriges Kind betreuen, dass im gleichen Haushalt lebt. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beim Finanzamt beantragt werden, erfolgt also nicht automatisch.
Abhängig von den individuellen Verhältnissen können folgende Freibeträge in Steuerklasse 2 geltend gemacht werden:
- Grundfreibetrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Sonderausgabenpauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- Vorsorgepauschale
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag
Gesetzliche Grundlagen und Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 38b EStG - Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge - dejure.org
- 38b EStG - Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge - juraforum.de
- 38b EStG - Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- In Steuerklasse 2 einfach wechseln - steuerklassen.com
- Steuerklasse ändern, Alleinerziehende - verwaltung.bund.de
- Steuerklasse 2 für Alleinerziehende - steuerklassen.com
- Lohnsteuerermäßigungsverfahren - haufe.de
Antrag: beim zuständigen Finanzamt
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