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Kinderfreibetrag oder Kindergeld

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Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind Vergünstigungen des Staates, die aber nur alternativ gewährt werden.

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag und soll das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen, um seinen Grundbedarf zu decken. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt damit die Steuerlast.

Wenn Du bereits Kindergeld erhältst, prüft das Finanzamt bei der Steuerveranlagung automatisch, was günstiger ist. Ist es Kindergeld, passiert quasi nichts. Ist es der Kinderfreibetrag, werden die monatlichen Kindergeldzahlungen als Vorauszahlungen auf den Freibetrag betrachtet.

Begriffsklärungen, gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.