Kinderfreibetrag oder Kindergeld
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Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind Vergünstigungen des Staates, die aber nur alternativ gewährt werden.
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag und soll das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen, um seinen Grundbedarf zu decken. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt damit die Steuerlast.
Wenn Du bereits Kindergeld erhältst, prüft das Finanzamt bei der Steuerveranlagung automatisch, was günstiger ist. Ist es Kindergeld, passiert quasi nichts. Ist es der Kinderfreibetrag, werden die monatlichen Kindergeldzahlungen als Vorauszahlungen auf den Freibetrag betrachtet.
Begriffsklärungen, gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Unterschied Kindergeld und Kinderfreibetrag:
Gesetz:
Steuerfreibeträge für Kinder
- 32 EStG - Freibeträge für Kinder - dejure.org
- 32 EStG - Freibeträge für Kinder - juraforum.de
- 32 EStG - Freibeträge für Kinder - gesetze-im-internet.de
Kindergeld
- 31 EStG - Familienleistungsausgleich - dejure.org
- 31 EStG - Familienleistungsausgleich - juraforum.de
- 31 EStG - Familienleistungsausgleich - gesetze-im-internet.de
Information:
- Kinderfreibetrag und Kindergeld - kindergeld.org
- Kinderfreibetrag - scheidung.de
- Freibeträge für Kinder - bmfsfj.de
- Kinderfreibetrag bei Scheidung - steuerklassen.com
- Steuerliche Änderungen ab 2025 - bundesfinanzministerium.de
- Entlastungen für Familien
Für Bayern:
Anträge:
Kinderfreibetrag (bei der Steuererklärung):
- Den Kinderfreibetrag richtig beantragen - steuerklassen.com
- Formular für Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kinder - steuertipps.de
Kindergeld: bei der Familienkasse
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