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Förderungen und Unterstützungen

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Beratungshilfe / Beratungshilfeschein - außergerichtlich

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Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit, für die anwaltliche Beratung auf staatliche Unterstützung zurückzugreifen. So kann man Beratungshilfe über einen sogenannten Beratungshilfeschein erhalten. Dabei geht es jedoch grundsätzlich um außergerichtliche Kosten.

Wem steht Beratungshilfe zu? Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. die Grundsicherung erfüllen i.d.R. die entsprechenden Voraussetzungen. Aber auch Geringverdiener, insolvente und überschuldete Personen können einen Beratungshilfeschein beantragen.

Allgemein gilt in jedem Fall: Wem nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge am Ende nur noch 20 Euro und weniger als monatlich einsetzbares Einkommen übrigbleiben, hat Anspruch auf einen Beratungshilfeschein.

Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.

Für gerichtliche Kosten siehe: Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) - gerichtlich