Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) - gerichtlich
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Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens kann Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Der Unterschied liegt hier lediglich im zugrunde liegenden Rechtsgebiet. Im Familienrecht, also z.B. bei einer Ehescheidung, wird Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Hierzu wird ein Formular mit der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ausgefüllt. Dieses Formular muss dem Anwalt vorgelegt werden (für die Ehescheidungseinreichung beim Familiengericht). Der Anwalt beantragt dann seine Beiordnung.
Voraussetzung für diese Hilfe ist neben der nachzuweisenden Bedürftigkeit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine hinreichende Erfolgsaussicht bietet.
Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 114 ZPO - Voraussetzungen - dejure.org
- 114 ZPO - Voraussetzungen - juraforum.de
- 114 ZPO - Voraussetzungen - gesetze-im-internet.de
Informationen:
Antrag und Formular:
PKH/VKH können Sie selber beantragen oder ein von Ihnen mit dieser Angelegenheit beauftragter Rechtsvertreter (Anwalt).
Klick mich! Das Leben ist ein Bumerang: man bekommt zurück, was man gibt. (D. Carnegie)