Mehrbedarf und Sonderbedarf
Auf dieser Webseite sind externe Links mit gekennzeichnet. Datenschutzhinweis
Je nachdem, mit welchen finanziellen Mitteln die Grundversorgung sichergestellt wird, gibt es die Möglichkeit besondere Zusatzbedarfe abzudecken. Bei Mehrbedarf geht es um regelmäßig anfallende Kosten, bei Sonderbedarf um einmalige, außerordentliche Kosten.
Mehr- und Sonderbedarfe werden hinsichtlich der Rechtsgrundlagen unterschieden:
- bei Bezug von (Kindes-) Unterhalt
- bei Bezug von Bürgergeld
- bei Bezug von Sozialhilfe
Die nachfolgenden Menüpunkte verzweigen in die jeweiligen Themenbereiche.
Klick mich! Nimmt man die Chance aus der Krise, wird sie zur Gefahr. Nimmt man die Angst aus der Krise, wird sie zur Chance. (Chinesische Weisheit)