Bei Bezug von (Kindes-) Unterhalt
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Bei Bezug von (Kindes-) Unterhalt versteht man unter Mehrbedarfe erhöhte Unterhaltskosten, die sich aus wiederkehrenden Belastungen ergeben (Beispiele: Kindergarten, Nachhilfe, Krankenkasse).
Sonderbedarfe sind hingegen kurzfristig entstandene und einmalig höhere Kosten (Beispiele: unvorhergesehene Arzt- und Medikamentenkosten).
Mehr- und Sonderbedarfe werden zwischen den Eltern anteilig aufgesplittet, entsprechend den Einkommensverhältnissen. Ob ein Mehrbedarf oder Sonderbedarf einen Ausgleich über den Barunterhalt begründet, ist letztlich immer eine Einzelfallbetrachtung. Es gibt in diesem Sinne also keine Tabelle oder Liste, die Einzelbestimmungen festlegt.
Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Siehe auch unsere Kurz-Videos zum Thema Scheidung: FAQ-Rechtliches
Informationen zu Mehr- und Sonderbedarf
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