Beistandschaft
(Eine Hilfe des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung von Unterhalt)
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Der Begriff Beistandschaft bezeichnet eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche. Die Beistandschaft hilft bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.
Es handelt sich um ein kostenloses Angebot der Jugendämter, insbesondere für alleinerziehende Elternteile. Die Beistandschaft wird beim Jugendamt beantragt und kann durch den Antragsteller auch wieder beendet werden.
Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - buzer.de
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - juraforum.de
- 1712 ff BGB - Beistandschaft - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht - bmj.de
- Beistandschaft - beratung.de
- Beistandschaft – Informationen – juraforum.de
Antrag:
beim Jugendamt
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