Bei Bezug von Sozialhilfe (SGB XII)
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Wenn Du Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehst und privat krankenversichert bist, übernimmt das Sozialamt grundsätzlich die angemessenen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Angemessen bedeutet praktisch, dass die Sozialhilfe die PKV-Beiträge nur bis zur Höhe des (halbierten) Basistarifs deckt.
Gesetzliche Grundlagen und Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
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