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Förderungen und Unterstützungen

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Sonderbedarf

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Sonderbedarf in der Sozialhilfe sind einmalige oder außergewöhnliche Kosten, die zusätzlich zum Regelbedarf übernommen werden können. Die Rechtsgrundlagen und konkrete Beispiele sind in § 31 Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und werden von den Sozialämtern im Einzelfall geprüft.

Typische Arten von Sonderbedarfen sind:

  • Erstausstattung einer Wohnung nach Auszug oder Umzug
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (z. Kinderwagen, Babykleidung)
  • Mietkaution bei Umzug, häufig als Darlehen gewährt
  • Übernahme von Stromschulden oder akuten Energieengpässen, wenn sonst existenzielle Gefährdung droht
  • Waschmaschine oder andere notwendige Haushaltsgeräte, wenn keine andere Möglichkeit besteht
  • Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe sowie Reparaturen therapeutischer Geräte

Gesetzliche Grundlagen und Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.