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Rundfunkgebührenbefreiung / Antrag auf GEZ-Befreiung

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Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ist möglich, wenn Du bestimmte Sozialleistungen beziehen oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage bist, die Angebote zu nutzen. Die Befreiung muss beantragt und mit Nachweisen belegt werden.

Wer kann konkret eine GEZ-Befreiung beantragen?

  • Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter (wenn sie die Voraussetzungen erfüllen)
  • Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen oder bestimmte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Personen mit dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung, die nachweisen, dass sie die Rundfunkangebote nicht nutzen können (Ermäßigung oder Befreiung)

Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.