Sozialhilfe nach dem SGB XII
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Sozialhilfe erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt trotz aller zur Verfügung stehenden Mittel nicht sichern können. Entscheidend sind Hilfebedürftigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Die Sozialhilfe umfasst u. a. die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Hilfe zur Pflege und Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Sozialhilfe bekommen typischerweise Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder schwerer Krankheit, die nicht erwerbsfähig sind und keine ausreichende Rente haben. Außerdem Personen mit Pflegebedarf, wenn die Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht ausreichen (Hilfe zur Pflege).
Die gesetzlichen Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Informationen zur Antragstellung findest Du in den nachfolgenden Links.
Definitionen:
Gesetz:
- SGB 12 - Sozialhilfe - dejure.org
- SGB 12 - Sozialhilfe - juraforum.de
- SGB 12 - Sozialhilfe - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Sozialhilfe und Bürgergeld 2024 - bundesregierung.de
- Sozialhilfe - juraforum.de
- Höhere Regelbedarfe bei Sozialhilfe und Bürgergeld - bmas.de
- Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld - betanet.de
- FAQ Bürgergeld und Sozialhilfe - bundesregierung.de
Anträge:
Beim Sozialamt Deiner Stadt/Gemeinde
Klick mich! Eine Enttäuschung ist nur das Ende einer Täuschung. (www.muthafen.de)