Familienpflegezeit / Pflegeunterstützungsgeld
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Ist Dein Kind pflegebedürftig, oder pflegst Du nahe Angehörige in Deiner häuslichen Umgebung, so können die Familienpflegezeit und auch ein Pflegeunterstützungsgeld für Dich relevant sein.
Berufstätige können in der Familienpflegezeit maximal 2 Jahre lang ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Das reduzierte Gehalt kann durch ein zinsloses Darlehen aufgestockt werden. Im Akutfall kann kurzfristig eine 10-tägige Auszeit von der Arbeit genommen werden, die ggf. einen Lohnausfall im Rahmen des Pflegeunterstützungsgeldes (nahezu) ausgleicht.
Voraussetzung ist der Nachweis der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD).
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. In den verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema.
Gesetz:
- FPfZG - Familienpflegezeitgesetz - juris.de
- FPfZG - Familienpflegezeitgesetz - lxgesetze.de
- FPfZG - Familienpflegezeitgesetz - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Familienpflegezeit - bmfsfj.de
- Familienpflegezeit - betanet.de
- Familienpflegezeit - Wege zur Pflege - wege-zur-pflege.de
- Familienpflegezeit - finanztip.de
- Gesundheit und Pflege - bundesgesundheitsministerium.de
- Familienpflegezeit und Familienpflegegeld - bundesregierung.de
Antrag:
Der Antrag auf Familienpflegezeit ist an den Arbeitgeber zu richten.
Klick mich! Wenn es Menschen gibt, die über deinen Weg urteilen, dann leihe ihnen deine Schuhe! (Fundstück).