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Förderungen und Unterstützungen

AmiKi

Betreutes Wohnen

(für Mütter oder Väter in Not, vorübergehend in Mutter-(Vater-) Kind-Einrichtungen)

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Betreutes Wohnen in Mutter-(Vater-) Kind-Einrichtungen kann vorübergehend alleinerziehenden Müttern oder Vätern eine große Hilfe sein.

Gemäß § 19 SGB VIII sollen Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

Aufgenommen werden können Schwangere bzw. alleinerziehende Mütter/Väter ab 16 Jahren, die für wenigstens ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben.

In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen und einige Beispiele für entsprechende Einrichtungen aufgeführt. In den verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema.