Kinderwohngeld
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Eine Sonderform des Wohngeldes stellt das Kinderwohngeld dar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern Bürgergeld erhalten und das Kind eigenes „Einkommen“ erzielt. Zu diesem Einkommen zählen zum Beispiel Ausbildungsvergütung, Unterhalt und Kindergeld.
Die Berechnung orientiert sich am Bedarf des Kindes (Regelsatz nach Alter plus anteilige Kosten der Unterkunft) gegenüber den eigenen Einnahmen des Kindes. Liegen die Einnahmen unter dem Bedarf, kann für die Differenz Kinderwohngeld gezahlt werden; dabei werden die üblichen Wohngeld-Bemessungsregeln angewandt.
In den nachfolgend verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema. Außerdem findest Du Online-Formulare für den Antrag auf Kinderwohngeld.
Informationen:
Antrag:
Zuständige Wohngeldstelle (Wohnungsamt)
Klick mich! Erziehung ist immer bedürfnisorientiert. Die Frage ist dabei nur, wessen Bedürfnisse im Zentrum stehen. (mit_herz_und_leidenschaft)