Sozialwohnung / Wohnberechtigungsschein (WBS)
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Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, um gemäß Wohnungsbindungsgesetz eine Wohnung zu mieten, kannst Du einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt Dich dann in eine vom Staat teilfinanzierte Sozialwohnung zu ziehen.
Zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Bezirks- oder Wohnungsamt einzureichen.
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. In den verlinkten Fachartikeln findest Du weitere Details zum Thema.
Gesetz:
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) - gesetze-im-Internet.de
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) - buzer.de
- 27 WoFG - Wohnberechtigungsschein - buzer.de
- 27 WoFG - Wohnberechtigungsschein - juraforum.de
- 27 WoFG - Wohnberechtigungsschein - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Wohnung beantragen - helpster.de
- Wohnberechtigungsschein - wohnberechtigungsschein.net
- Wohnberechtigungsschein-Rechner - wbs-rechner.de
- Wohnberechtigungsschein - mietrecht.com
Antrag: WBS
Beim Wohnungsamt der Gemeinde
Klick mich! „Der Erfolgreiche lernt aus seinen Fehlern und wird auf neuen Wegen von vorne beginnen.“ D. Carnegie