Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
(BAB für den Alleinerziehenden bzw. BAB für das Kind)
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Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zur Ausbildungsvergütung. Das Ziel ist Auszubildende finanziell zu unterstützten deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Es besteht beispielsweise Anspruch, wenn Du ein Kind hast und nicht in der Wohnung Deiner Eltern lebst. Schulische Ausbildungen werden jedoch nicht bezuschusst.
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Die verlinkten Fachartikel geben Auskunft darüber, welche Voraussetzungen gelten und wie die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen ist.
Gesetz:
- 56 ff SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe - gesetze-im-internet.de
- 56 ff SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe - sozialgesetzbuch-sgb.de
- 56 ff SGB 3 - Berufsausbildungsbeihilfe - dejure.org
Informationen:
- Berufsausbildungsbeihilfe - bafoeg-aktuell.de
- Berufsausbildungsbeihilfe - forum-alleinerziehende.de
- Berufsausbildungsbeihilfe - arbeitsagentur.de
- Berufsausbildungsbeihilfe - Alleinerziehende, finanziellen Hilfen - babycenter.de
- Berufsausbildungsbeihilfe - Antrag, Höhe & Voraussetzungen - arbeitslosenselbsthilfe.org
- BAB-Rechner - babrechner.arbeitsagentur.de
Antrag:
(bei der Agentur für Arbeit)
Klick mich! „Taten überzeugen mehr als Worte.“ (nach Dale Carnegie)