Elternzeit
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Für Mütter und Väter, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, definiert die Elternzeit das Recht vom Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 3 Jahren von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich um ihr Kind / ihre Kinder zu kümmern. Da die Freistellung von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung erfolgt, kann es zum Ausgleich sinnvoll sein Elterngeld zu beantragen.
In den nachfolgenden Links sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Zahlreiche Fachartikel geben Auskunft darüber, wer, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Elternzeit nehmen kann. Da Elternzeit und Elterngeld inhaltlich eng zusammengehören, beschreiben die Artikel meist beide Themen.
Gesetz:
- BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - dejure.org
- BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - juraforum.de
- BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Elterngeld und Elternzeit - bmfsfj.de
- Elterngeld und Elternzeit - elternzeit.de
- Elterngeld und Elternzeit - elterngeld.de
- Elterngeld und Elternzeit - bundesregierung.de
- Elterngeld und Elternzeit - einfach-elterngeld.de
- Mutterschutz und Elternzeit - arbeitsrechte.de
Anträge:
Die Elternzeit muss schriftlich bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden
Klick mich! Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)