Leistungen / Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BuT)
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Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die Leistungen bzw. Zuschüsse aus dem Bildungspaket (= Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BuT)) sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen). Dies können zum Beispiel sein: die Kosten für Nachhilfe-Stunden, der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument. Du erhältst sie von Deiner Stadt oder Gemeinde.
Die gesetzlichen Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG):
- 6b BKGG - Leistungen für Bildung und Teilhabe - gesetze-im-internet.de
- 6b BKGG - Leistungen für Bildung und Teilhabe - sozialgesetzbuch-sgb.de
nach SGB II (bei Bürgergeldbezug):
- 28 ff SGB 2 - Leistungen für Bildung und Teilhabe - dejure.org
- 28 ff SGB 2 - Leistungen für Bildung und Teilhabe - juraforum.de
- 28 ff SGB 2 - Leistungen für Bildung und Teilhabe - gesetze-im-internet.de
- 28 ff SGB 2 - Leistungen für Bildung und Teilhabe - sozialgesetzbuch-sgb.de
nach SGB XII (bei Sozialhilfe):
- 34 SGB 12 - Bedarfe für Bildung und Teilhabe - dejure.org
- 34 SGB 12 - Bedarfe für Bildung und Teilhabe - juraforum.de
- 34 SGB 12 - Bedarfe für Bildung und Teilhabe - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Die Leistungen des Bildungspakets - bmas.de
- Leistung für Bildung und Teilhabe – de.wikipedia.org
- Leistungen für Bildung und Teilhabe - arbeitsagentur.de
- Leistungen für Bildung und Teilhabe - bmfsfj.de
Antrag:
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