Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)
(§ 14b BAföG Zusatzleistung für Schüler und Studenten mit Kind)
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Wenn Du studierst und eigene Kinder unter 14 Jahren in Deinem Haushalt betreust, erfüllst Du die Voraussetzungen um den Kinderbetreuungszuschlag (BAföG) zu erhalten. Dieser Zuschlag zu den Kinderbetreuungskosten wird zusätzlich zum BAföG gezahlt.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag (KIZ), den Eltern mit geringem Einkommen beanspruchen können.
Die gesetzlichen Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 14b BAföG - Kinderbetreuungszuschlag - buzer.de
- 14b BAföG - Kinderbetreuungszuschlag - bafoeg-rechner.de
- 14b BAföG - Kinderbetreuungszuschlag - gesetze-im-internet.de
Informationen:
- Kinderbetreuungszuschlag - bafoeg-aktuell.de
- Kinderbetreuungszuschlag - bafoeg-rechner.de
- Kinderbetreuungszuschlag - mystipendium.de
Antrag:
Der Kinderbetreuungszuschlag muss gesondert zum BAFöG beantragt werden. Dafür gibt es ein eigenes Formular der Bundesregierung:
Klick mich! Wenn man sich ausschließlich mit Menschen umgibt, mit denen man einer Meinung ist, wird man weder Bewusstseinserweiterung noch persönliches Wachstum erfahren.