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Förderungen und Unterstützungen

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Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)

(§ 14b BAföG Zusatzleistung für Schüler und Studenten mit Kind)

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Wenn Du studierst und eigene Kinder unter 14 Jahren in Deinem Haushalt betreust, erfüllst Du die Voraussetzungen um den Kinderbetreuungszuschlag (BAföG) zu erhalten. Dieser Zuschlag zu den Kinderbetreuungskosten wird zusätzlich zum BAföG gezahlt.

Der Kinderbetreuungszuschlag ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag (KIZ), den Eltern mit geringem Einkommen beanspruchen können.

Die gesetzlichen Grundlagen, Fachartikel zu diesem Thema und Antragsformulare findest Du in den nachfolgenden Links.