Beitragszuschuss für KiTa / Kinderbetreuungskosten
(Übernahme der Kosten durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
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Wenn Du Dein Kind in einer Kindertagesstätte (KiTa) oder Kindertagespflege unterbringst, müssen dafür in der Regel Beiträge gezahlt werden. Die Höhe dieser Beiträge ist regional sehr unterschiedlich. Je nach Bundesland und Region kann hierfür ein Beitragszuschuss beantragt werden. Abhängig von Deinen persönlichen (finanziellen) Verhältnissen sind Kinderbetreuungskosten auch als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.
Der staatliche Zuschuss für KiTa ist nicht zu verwechseln mit dem Kindergartenzuschuss. Dieser ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers für nicht schulpflichtige Kinder.
Die gesetzlichen Grundlagen und Fachartikel zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.
Gesetz:
- 90 SGB 8 - Pauschalierte Kostenbeteiligung - dejure.org
- 90 SGB 8 - Pauschalierte Kostenbeteiligung - juraforum.de
- 90 SGB 8 - Pauschalierte Kostenbeteiligung - gesetze-im-internet.de
Informationen:
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei der Steuer
Siehe Sonderausgaben / Kinderbetreuungskosten
Antrag: i.d.R. beim Jugendamt
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