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Förderungen und Unterstützungen

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Kindergeld (f. Alleinerziehende) vom Staat

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Das Kindergeld dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder von Geburt an, bis zum 25ten Geburtstag. Ein Anspruch besteht automatisch, es muss aber ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Nachfolgend sind Links zu den gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Zudem geben Fachartikel Auskunft darüber, welche Voraussetzungen es gibt, wie lange und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden. Auch der Antrag auf Kindergeld ist verlinkt.