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Unterhaltsvorschuss

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Der Staat gewährt Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss, wenn Unterhaltsleistungen des zweiten Elternteils ausfallen. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 18ten Lebensjahr.

Gesetzliche Grundlagen, Fachartikel und Antragsformulare zu diesem Thema findest Du in den nachfolgenden Links.

Siehe auch unsere Kurz-Videos zum Thema Scheidung: FAQ-Rechtliches