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Förderungen und Unterstützungen

AmiKi

Unterhalt und Unterstützungen für Alleinerziehende

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Du bist eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater? Du suchst welcher Unterhalt Dir zusteht und welche sonstigen Unterstützungsangebote es für Alleinerziehende mit Kindern gibt?

Bei dem Ehegattenunterhalt wird unterschieden, ob die Ehe (formal) noch besteht und die Zeit nach einer rechtskräftigen Scheidung.

Wenn Du Dich von deinem Ehepartner (offiziell) getrennt hast und Dich im Trennungsjahr befindest, dient der sogenannte Trennungsunterhalt einem Ausgleich unterschiedlicher Einkommenssituationen.

Nach der Scheidung kann der nacheheliche Unterhalt relevant sein. Eine mögliche Unterhaltspflicht für die Kindesmutter oder den Kindesvater hängt auch hier von den individuellen finanziellen Verhältnissen ab.

Bist Du nicht mit Deinem Partner verheiratet, spricht man vom Betreuungsunterhalt. Ein Unterhaltsanspruch für die nichteheliche Mutter oder den nichtehelichen Vater hängt von den konkreten individuellen, finanziellen Verhältnissen ab.

Staatliche Unterstützungen bestehen in dem Alleinerziehendenentlastungsbetrag (oder auch Entlastungsbetrag für Alleinerziehende), dem Alleinerziehendenzuschlag, sowie ggf. besondere Maßnahmen für Alleinerziehende mit behinderten Kindern.

Die nachfolgenden Links führen zu relevanten Gesetzesgrundlagen und zu zahlreichen Fachartikeln, die Dir erklären, wieviel Dir unter welchen Voraussetzungen zusteht.